Wettbewerb LandArt – Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen

Bewerben können sich Netzwerke und Kooperationen, die ihre Angebote auf lokaler oder regionaler Ebene vernetzt haben und einen direkten Bezug zum Landtourismus haben. In jedem Zusammenschluss muss ein Mindestangebot an Beherbergung integriert sein. Die Ausstattung sollte die Mindeststandards der Klassifizierung für Hotels, Ferienwohnungen und Häuser, Pensionen, Gasthöfe, Gästezimmer, Campingplätze nach den Kriterien des DTV, des DEHOGA oder der QMJ Unterkünfte des TMV erfüllen.

Weitere Netzwerkpartner können beispielsweise Tourismusorganisationen, Orte, Anbieter und Leistungsträger sein, wie:

  • Gemeinden oder Gemeindeteile mit überwiegend dörflichem Charakter (ausgenommen sind touristisch bereits stark entwickelten Kur- und Erholungsorte sowie größere Städte ohne ländlichen Charakter (Ausnahme sind z.B. die Ackerbürgerstädte).
  • Beherberger (gemütlicher Landgasthof,  historisches Gutshaus, originelle Ferienwohnung, Hotels mit regionalen Produktangeboten und …)
  • Landwirtschaftliche Betriebe mit tourismusrelevanten, ländlichen Freizeit-, Erlebnis- und Veranstaltungsangeboten
  • Erlebnispartner (Rad- oder Kanuverleih, Reiterhof, Wanderführer, …)
  • Produktionsbetriebe und Direktvermarkter
  • Vereine / Verbände (Kultur-/Traditionsverein, Theatergruppe, Sportverein, Gesangsverein, …)
  • Gastronomie (Verwendung regionaler Produkte zur Speisenzubereitung)
  • und andere

Die Preisträger sollten den Experten des LandArt-Projektes die Räumlichkeiten für einen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen.

Der Bewerbungsschluss ist der 15.Juli 2012.

Das Netzwerk muss nachweislich aufgebaut sein.

Die Entscheidungen der Bewertungskommission sind endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Der Tourismusverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. behält sich das Recht vor, bei Verdacht auf verfassungsfeindliche oder nichtdemokratische Bestrebungen, Bewerber vom Wettbewerb auszuschließen.